Auszahlung von PrePaid-Restguthaben auch bei VoIP? (z.B. sipgate)

smartie

Mitglied
Mitglied seit
30 Mrz 2005
Beiträge
520
Punkte für Reaktionen
21
Punkte
18
Diese News hat in meinen Augen auch erheblichen Einfluss auf einige VoIP-Anbieter, die Ihren Service nach dem PrePaid-Ansatz anbieten (z.B. sipgate).
Dort ist es nämlich definitiv so, dass das Guthaben bei einer Vertragskündigung verfällt. Und die Begründung aus dem Urteil passt 1:1 auch für VoIP-Anbieter, da wird nichts erwähnt, das nur auf Mobilfunkanbieter passen würde:
Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig.

In meinen Augen müssten (wenn das Urteil rechtskräftig wird) auch VoIP-Anbieter bei Kündigung ihres Vertrages das Restguthaben auszahlen.

Klingt gut, bisher habe ich nämlich bei sipgate aus diesem Grund nicht die "automatische Aufladung" aktiviert, weil mir die 20 Euro "Mindesteinsatz" einfach zu viel sind (sipgate ist bei mir nur "Reserve-VoIP" bzw. ab denächst für Mobilfunk im Einsatz).

Was meint Ihr dazu?
 
smartie schrieb:
Was meint Ihr dazu?
So einfach ist das leider nicht - ein entsprechendes Urteil für Telefonkarten (der Deutschen Telekom) ist bereits jahrealt, trotzdem durfte Prepaidguthaben im Mobilfunkt jahrelang weiter verfallen. Bestimmt ist das Urteil wieder so speziell, dass es auch nur auf auf Mobilfunkunternehmen angewendet wird. Und bis es ein entsprechendes Urteil für VoIP gibt... hat denn schon jemand geklagt?
 
also so mega-berauschend ist das Urteil ja eigentlich nicht. Es gibt dir halt das Recht, den noch vorhandenen Geldbetrag einzufordern innerhalb der nächsten 6 Monate (glaube ich).
Aber es ändert sich rein garnix an der Laufzeit und dem eventuellen Deaktivieren des Pre-Paid Accounts und notwendiger Neueinrichtung mit neuer Rufnummer usw
und was hat man letzten Endes auf Pre-Paid VoIP-Accounts ??? also zumindest auf denen, die man die letzten sagen wir nur 120 Tage nicht genutzt hat, sind doch wohl kaum mehr wie 10 Euro drauf. Ob man für die dann gross die Welle ud Stress machen will ?
 
soweit ich das verfolgt habe ist das urteil nicht..wie sagt man.. naja GESETZ.

es gilt nicht in jedem fall sondern nur in eben diesem genannten.
 
Holen Sie sich 3CX - völlig kostenlos!
Verbinden Sie Ihr Team und Ihre Kunden Telefonie Livechat Videokonferenzen

Gehostet oder selbst-verwaltet. Für bis zu 10 Nutzer dauerhaft kostenlos. Keine Kreditkartendetails erforderlich. Ohne Risiko testen.

3CX
Für diese E-Mail-Adresse besteht bereits ein 3CX-Konto. Sie werden zum Kundenportal weitergeleitet, wo Sie sich anmelden oder Ihr Passwort zurücksetzen können, falls Sie dieses vergessen haben.