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Diese News hat in meinen Augen auch erheblichen Einfluss auf einige VoIP-Anbieter, die Ihren Service nach dem PrePaid-Ansatz anbieten (z.B. sipgate).
Dort ist es nämlich definitiv so, dass das Guthaben bei einer Vertragskündigung verfällt. Und die Begründung aus dem Urteil passt 1:1 auch für VoIP-Anbieter, da wird nichts erwähnt, das nur auf Mobilfunkanbieter passen würde:
In meinen Augen müssten (wenn das Urteil rechtskräftig wird) auch VoIP-Anbieter bei Kündigung ihres Vertrages das Restguthaben auszahlen.
Klingt gut, bisher habe ich nämlich bei sipgate aus diesem Grund nicht die "automatische Aufladung" aktiviert, weil mir die 20 Euro "Mindesteinsatz" einfach zu viel sind (sipgate ist bei mir nur "Reserve-VoIP" bzw. ab denächst für Mobilfunk im Einsatz).
Was meint Ihr dazu?
Dort ist es nämlich definitiv so, dass das Guthaben bei einer Vertragskündigung verfällt. Und die Begründung aus dem Urteil passt 1:1 auch für VoIP-Anbieter, da wird nichts erwähnt, das nur auf Mobilfunkanbieter passen würde:
Weiterhin untersagte das Gericht eine Klausel, nach der mit Beendigung des Vertrages ein etwaiges Restguthaben auf dem Guthabenkonto verfällt. Diese Regelung erschwere die Kündigung des Vertrages unnötig und unzulässig.
In meinen Augen müssten (wenn das Urteil rechtskräftig wird) auch VoIP-Anbieter bei Kündigung ihres Vertrages das Restguthaben auszahlen.
Klingt gut, bisher habe ich nämlich bei sipgate aus diesem Grund nicht die "automatische Aufladung" aktiviert, weil mir die 20 Euro "Mindesteinsatz" einfach zu viel sind (sipgate ist bei mir nur "Reserve-VoIP" bzw. ab denächst für Mobilfunk im Einsatz).
Was meint Ihr dazu?